Da hat mal jemand so eine richtig gute Idee: Ein Schiffspositonierungssystem, das man mitsamt zusätzlichen Informationen über die Dampfer auf eine Seekarte projizieren kann, ein Radar 2.0 sozusagen, übersichtlich und informativ, internetkompatibel und strahlungsarm, mit einfachen Mitteln zu empfangen und leicht zu verstehen.
Und es gibt auch einen Markt dafür: Firmen etablieren sich und stellen eben diese Daten (natürlich gegen ein gewisses Handgeld) zur Verfügung. „Fein“, denkt sich da so mancher Schiffsausrüster und Schleusenbetreiber, so manche Reederei und Kapitänsgattin, „da brauch‘ ich ja gar nicht selber eine Antenne auf dem Dach (oder dort, wo ich halt gerade Schiffe gucken will), da kauf ich mir einfach einen Account bei vesseltracker, Schiffsmeldedienst, AISlive und wiesiealleheissen.“ Und es gibt auch Leute, die sagen „Oh toll, so ’ne Antenne will ich auch, da bastel‘ ich mir das selbst und freu mich und verschenk‘ das einfach an alle, die sowas genauso freut.“ An uns und an Euch zum Beispiel.
Aber wir leben ja nicht irgendwo in Taka-Tuka-Land, sondern in Deutschland. Und hier muss ja schließlich alles seine Ordnung haben, darum gibts jede Menge Regeln und Gesetze und einen Haufen Leute, die darauf aufpassen, damit keiner Unsinn macht.
Ihr ahnt bereits was jetzt kommt. Ein Vertreter einer dieser AIS-Anbieter-Firmen fühlte sich etwas auf den Schlips getreten und reagierte beleidigt, ja geradezu pampig. „Könnt Ihr doch nich‘ verschenken, was wir verkaufen wollen, wo kämen wir denn da hin“ und sprach von „Marktverzerrung“ und „unlauterem Wettbewerb“. Nun sind das eigentlich alles bestimmt ganz nette Leute, nur der eine war halt grad schlecht drauf.
Wir haben dann mal versucht, das rechtlich ein bisschen auszuloten, haben beim Wasser- und Schifffahrtsamt angerufen und in einschlägigen Foren gefragt und den Eindruck gewonnen (1,2), daß die gekränkte Kaufmannsehre des Linksfußaufstehers gar nicht das Hauptproblem ist, sondern die Darstellung der Daten an sich. Rechtlichen Ärger hat es wohl de facto auch noch nicht gegeben (1), aber so ein Damoklesschwert ist nicht sehr beruhigend. AIS unterliegt als Seefunk dem Fernmeldegeheimnis. Seefunk darf man, genau wie z.B Polizeifunk, nicht einfach weitergeben. Und sogenannte „personenbezogene Daten“ sind das auch, da kommt dann der Datenschutz ins Spiel.
Natürlich fragt man sich, was der Sinn eines dermaßen geheimen Informationssystem ist.
Natürlich verstoßen so gesehen auch diese kommerziellen Anbieter gegen das Telekommunikationsgesetz (TKG). Aber einerseits hätten die sicherlich weniger Probleme mit dem Risiko, sich mit der Staatsanwaltschaft auseinanderzusetzen, und andererseits haben die ihren Firmensitz auch mal gerne im Ausland. In Holland und Dänemark zum Beispiel ist die Lage diesbezüglich wesentlich entspannter. Aber in Deutschland, ob mans glaubt oder nicht, ist das Gesetz speziell bezüglich des AIS einfach noch nicht ganz ausdiskutiert und man bedient sich eben aus den bestehenden TKG.
Und in diesem TKG fallen dann fast ganz am Ende so Begriffe wie „Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe“ und so, das macht natürlich keine Lust auf Ärger.
So, und damit Euch hier nicht eines Tages nur noch eine Spendenkontonummer empfängt, oder wir nur noch aus dem Knast bloggen können, haben wir das Bild von unseren Seiten genommen. Klar, man könnte sagen wir haben das Bild ja nicht gemacht, aber so hätten wir eben den Kopf auch nicht aus der Schlinge bekommen.
Und die Leute, die uns und Euch das tolle AIS-Bild schenken wollten, haben dann auch kalte Füße bekommen und sicherheitshalber abgeschaltet.
Und darum ist in Kiel das AIS jetzt erstmal AUS. So isses.
Bleibt nur zu hoffen, daß das alles in Kürze liberal geregelt wird, dann kanns ja auch wieder weitergehen.